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Die bilanzielle Behandlung von Reverse Factoring-Vereinbarungen nach IFRS
Reverse factoring-Vereinbarungen können als „umgekehrtes“ factoring aufgefasst werden. Für das Verständnis über die Wirkungsweise dieses Finanzierungsinstruments ist eine genaue Analyse der Inhalte und Regelungen einer solchen Vereinbarung notwendig. Der vorliegenden Beitrag beschreibt anhand der grundlegenden Wirkungsweisen die sich daraus ergebenen bilanziellen Fragestellungen und zeigt unter Rückgriff auf die Verlautbarungen des standardsetters und des IDW entsprechende Lösungswege auf.
Lüdenbach/Hoffmann/Freiberg, Haufe IFRS-Kommentar, § 28 Rz. 146 ff. NWB HAAAH-72808
Reverse factoring als „umgekehrtes factoring“ auf Initiative eines Kunden.
Bilanzielle Fragestellungen beim Kunden hinsichtlich Art und Ausweis der Verbindlichkeit, Darstellung in der Kapitalflussrechnung sowie der Anhangangaben.
Gemäß dem IFRS IC können die bilanziellen Fragen mit den bestehenden Regelungen gelöst werden. Hilfestellung bei der Bilanzierung bietet das Prüfschema des IDW RS HFA 48.
I. Einleitung
Die Finanzierung im Rahmen weltweiter Lieferketten spielt in der heutigen globalen Welt eine zunehmend gewichtige Rolle. Unter dem Stichwort „supply chain fina...