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NWB Nr. 35 vom Seite 2566

Vollverzinsung mit Zinssatz von 6 % verfassungswidrig

Michael Baum

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 2580Das und 1 BvR 2422/17 ( NWB TAAAH-87096) die sog. Vollverzinsung nach § 233a AO dem Grunde nach als verfassungsgemäß bestätigt, zugleich aber beanstandet, dass der Gesetzgeber den dabei angewendeten festen Zinssatz nach § 238 Abs. 1 Satz 1 AO von 0,5 % je vollem Zinsmonat jedenfalls seit 2014 hätte anpassen müssen. Allerdings darf dieser Zinssatz für Verzinsungszeiträume bis weiter angewandt werden. Der Gesetzgeber muss nun für Verzinsungszeiträume ab zeitnah eine verfassungsgemäße Neuregelung treffen.

Die Entscheidung des BVerfG hat folgende wesentliche Aspekte:

  1. [i]Vollverzinsung ist grds. verfassungsgemäßDie Vollverzinsung nach § 233a AO ist als solche grundsätzlich verfassungsgemäß. Die der Ausgestaltung der Vollverzinsung im Nachzahlungsfall zugrunde liegende typisierende Annahme, dass diejenigen, deren Steuerfestsetzung erst nach Ablauf der Karenzzeit von (mindestens) 15 Monaten (zutreffend) erfolgt, einen potenziellen Liquiditätsvorteil haben, ist von der Einschätzungsprärogative des Gesetzgebers gedeckt.

  2. [i]Zinssatz bis 2013 noch verfassungsgemäß Für bis in das Jahr 2013 fallende Verzinsungszeiträume ist der gesetzliche Zinssatz von monatlich 0,5 % (§ 233...

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