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Gewerbesteuer / Einkommensteuer | Erweiterte Kürzung in mitunternehmerischer Betriebsaufspaltung (BFH)
Hat die mehrheitlich an einer
Betriebsgesellschaft beteiligte Kommanditistin einer Besitzgesellschaft
aufgrund der ihr als Treuhänderin gegenüber Treugebern obliegenden Treuepflicht
in der Gesellschafterversammlung der Besitz-KG ihre eigenen Interessen
überwiegend den Interessen der Treugeber unterzuordnen, so scheidet die Annahme
einer personellen Verflechtung als Voraussetzung einer Betriebsaufspaltung aus
(; veröffentlicht am
).
Hintergrund: Durch die erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags gem. § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG erreichen Immobiliengesellschaften, die ausschließlich eigenen Grundbesitz verwalten und nutzen, trotz einer Gewerblichkeit kraft Rechtsform eine im Ergebnis gewerbesteuerfreie Erzielung von Erträgen aus der Immobiliennutzu...BStBl 1973 II S. 686