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Inkasso | Neue Informationspflichten gegenüber Privatpersonen
Ab Oktober gibt es Änderungen im Inkassorecht. Dienstleister müssen u. a. mehr Informationspflichten nachkommen und z. B. Namen und Anschrift des Auftraggebers und den Forderungsgrund nennen, erhöhte Zinssätze erklären und auch die Inkassokosten aufschlüsseln.
Auch die Gebühren und Kostensätze werden geändert und zum Teil gedeckelt. Bisher oft zu findende Kostendopplungen, die durch die gleichzeitige Beauftragung eines Inkassobüros und eines Anwalts entstehen, sind künftig ausdrücklich ausgeschlossen. Zusätzlich gibt es Hinweispflichten des Inkassounternehmens bei Stundungs- oder Ratenzahlungen sowie bei Schuldanerkenntnissen. Das gilt dann, wenn sie gegenüber Privatpersonen tätig werden. Alle Informationen müssen für den Empfänger klar und verständlich in Textform überm...