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SteuerStud Nr. 11 vom Seite 715

Vollverzinsung mit 0,5 % pro Monat für VZ ab 2014 verfassungswidrig

Dr. Sascha Bleschick

, 1 BvR 2422/17, NWB TAAAH-87096

Wesentlicher Leitsatz

Die typisierende Festlegung des Zinssatzes ist trotz grds. Einschätzungsprärogative des Gesetzgebers nicht mehr zu rechtfertigen, wenn dieser Zinssatz unter veränderten tatsächlichen Bedingungen oder angesichts einer veränderten Erkenntnislage weder durch die maßstabsbildend zugrunde gelegten noch durch sonstige geeignete Kriterien getragen ist.

Sachverhalt
Erst 30 Monate nach Entstehung der GewSt erging durch die Stadt S gegen eine GmbH die Steuerfestsetzung nebst Nachzahlungszinsen (0,5 % monatlich, d. h. 6 % p. a., s. § 238 Abs. 1 Satz 1 AO). Die GmbH hatte weder einen Zinsvorteil aus der späten Steuerfestsetzung noch traf sie an der verzögerten Bearbeitung ein Verschulden. Das BVerfG hatte nun zu beurteilen, ob die Höhe der gegen die GmbH festgesetzten Zinsen angesichts der seit 2008 bestehenden Niedrigzinsphase gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) verstößt.

Grundsatzfragen

1. Was besagt der Grundsatz der Vollverzinsung?
Nach § 233a AO werden Steuernachforderungen und -erstattungen allgemein und nicht nur begrenzt auf bestimmte Steuerarten sowie unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Fäll...

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