Geringfügigkeit; Immobilie; Privates Veräußerungsgeschäft; Selbstnutzung; Vermietung; Wohneigentum
Rechtsfrage
Ist der Gewinn aus dem Verkauf von selbstgenutzten Wohneigentum in 2018 auch dann nach § 23 Abs.1 S.1 Nr.1 S.3 EStG in vollem Umfang von der Besteuerung ausgenommen, wenn in dem Zeitraum 2012 bis 2017 wiederkehrend einzelne Räume des Gebäudes lediglich an einzelnen Tagen (konkret zwischen 12 und 25 Tagen pro Jahr) an Messegäste vermietet wurden?
Gesetze: EStG § 23 Abs 1 S 1 Nr 1 S 3
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 20.08.2021):
Zulassung: durch FG
Dieses Verfahren ist anhängig
Fundstelle(n):
DAAAH-87233