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Prüfung der Wohngeldabrechnung einer Wohneigentümergemeinschaft (WEG 2020)
Eigentumswohnungen sind ein volkswirtschaftlich erheblicher Wert und ein bedeutenderer Teil der Altersversorgung ihrer Eigentümer. Dieses volkswirtschaftliche Vermögen wird von einer unterschiedlich qualifizierten und auch von der Verlässlichkeit her „heterogenen“ Verwalterschaft bewirtschaftet, die faktisch keiner fachlichen Kontrolle unterliegt. Dipl.-Kfm. Roland Kruse-Kraft schlägt eine Standardisierung der Prüfung derartiger Abrechnungen und der Berichterstattung, sowie die Einführung formelartiger Prüfungsvermerke analog der Fachgutachten 1-3/1988 des IDW vor und gliedert seinen Beitrag „Prüfung der Wohngeldabrechnung einer Wohneigentümergemeinschaft (WEG 2020)“ dazu wie einen Prüfungsbericht.
Der Beitrag berücksichtigt dabei die Änderungen durch das zum in Kraft getretene novellierte WEG (neu). Die Stärkung der Position des WEG-Verwalters (z. B. § 27 WEG alt zu § 27 WEG neu) und die Streichung der konkreten Aufzählungen der Verwalter-Pflichten sowie die in § 29 WEG (neu) eingefügte Pflicht zur Prüfung der Verwalterabrechnung durch den Beirat erfordern den Einsatz branchenerfahrener Wirtschaftsprüfer, um zwischen Verwaltern und Eigentümern ein „Gleichgewicht“ herz...