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Steuern mobil Nr. 9 vom

Track 07 | Dienstwagen: BMF verweigert großzügige Sonderregelung während der Corona-Pandemie

Viele Arbeitnehmer haben während der Corona-Pandemie ihren Arbeitsplatz wochenlang nicht aufgesucht. Wurden während eines kompletten Monats überhaupt keine Fahrten zwischen der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte absolviert, stellt sich die naheliegende Frage, ob für diesen Monat dennoch die 0,03 %-Regelung anzuwenden ist. Leider sieht die Finanzverwaltung das so und argumentiert, der Nutzungsausfall sei im Nutzungswert pauschal berücksichtigt. Das ist jedoch fragwürdig.

Zum Zuschlag für die Fahrten zwischen der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte mit einem Dienstwagen gibt es Neues zu berichten.

Viele Arbeitnehmer haben während der heißen Phase der Corona-Pandemie ihren Arbeitsplatz wochenlang nicht aufgesucht. Weil der Arbeitgeber das so angeordnet hatte und die Mitarbeiter entsprechend den Empfehlungen und Vorgaben der Politik im Home-Office arbeiteten. Wurden während eines gesamten Monats überhaupt keine Fahrten zwischen der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte absolviert, stellt sich die naheliegende Frage: Ist für diesen Monat dennoch ein geldwerter Vorteil zu versteuern?

Für unsere Mandanten ist die Sache klar: Das kann doch nicht sei...

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