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Steuern mobil Nr. 9 vom

Track 22 | Auslandseinkünfte: Fiktive unbeschränkte Steuerpflicht rechtfertigt keinen Abzug von Sonderausgaben

Die Behandlung eines im Ausland lebenden Ehegatten nach § 1a Abs. 1 Nr. 2 EStG als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig (fiktive unbeschränkte Steuerpflicht) rechtfertigt nach einem aktuellen Urteil des FG Düsseldorf keinen Abzug der mit seiner Einnahmeerzielung im Ausland zusammenhängenden Sonderausgaben bei der deutschen Besteuerung. Bei der Lohnversteuerung in den Niederlanden sei mit der „Heffingskorting” ein Abgabennachlass auf Steuern gewährt worden.

Bei dem nächsten anhängigen Verfahren geht es um den Abzug von Beiträgen zur niederländischen Renten- und Pflegeversicherung als Sonderausgaben. Das FG Düsseldorf ist in erster Instanz zu dem Ergebnis gelangt: Die fiktive unbeschränkte Steuerpflicht nach § 1a Abs. 1 Nr. 2 EStG rechtfertigt keinen Abzug der mit der Einnahmeerzielung im Ausland zusammenhängenden Sonderausgaben bei der deutschen Besteuerung.

Im Streitfall wohnte ein Ehepaar in den Niederlanden. Der Ehemann erzielte in Deutschland Arbeitseinkünfte, die Ehefrau in den Niederlanden. Auf Antrag wurden die Eheleute zusammen zur deutschen Einkommensteuer veranlagt. Dabei berücksichtigte das deutsche Finanzamt die niederländischen Arbeitseinkünfte der Ehefrau nur im Rahmen des Progre...

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