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Track 16-20 | Fondsstandortgesetz: Erleichterungen bei Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen ab dem 1.7.2021
Mit dem Fondsstandortgesetz ist der Freibetrag nach § 3 Nr. 39 EStG für Mitarbeiterbeteiligungen auf 1.440 € p.a. vervierfacht worden. Nach dem neuen § 19a EStG wird ein Besteuerungsaufschub gewährt und das Problem der Besteuerung von ‘dry income‘ vermieden. Unbefriedigend ist die inkongruente lohnsteuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung. Es bleibt abzuwarten, ob dieses Problem in der nächsten Legislaturperiode gelöst wird.
Nicht zuletzt als Anregung für das Gespräch mit Ihren Mandanten ist die neue steuerliche Begünstigung von Mitarbeiterbeteiligungen nun unser Thema des Monats. Zu verdanken haben wir die Neuerungen bekanntlich dem Fondsstandortgesetz.
Was die steuerliche Förderung von Vermögensbeteiligungen angeht, ist allerdings das letzte Wort ganz bestimmt noch nicht gesprochen. Das Thema kommt sicherlich in der nächsten Legislaturperiode wieder auf die Tagesordnung.
Damit ist in der Tat zu rechnen. Experten kritisieren nämlich, dass Deutschland auch nach der Neuregelung im internationalen Vergleich weit hinter anderen EU-Ländern zurückliegt. Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass der Bundesrat seine Zustimmung zu dem Gesetz mit einer E...