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Pflicht zur Einreichung einer E-Bilanz bei finanziellem Aufwand von ca. 40 €
(1) § 5b Abs. 1 EStG ist verfassungsgemäß. (2) Eine „unbillige Härte“ i. S. des § 5b Abs. 2 EStG liegt nicht bereits deshalb vor, weil die Einkünfte des bilanzierenden Stpfl. im Wirtschaftsjahr gering oder negativ sind. Vielmehr ist zu beurteilen, ob angesichts des Umfangs der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung die vom Stpfl. zu tragenden Kosten unverhältnismäßig sind. Nur wenn dies der Fall ist, liegt ein nicht unerheblicher finanzieller Aufwand i. S. des § 150 Abs. 8 Satz 2 Halbsatz 1 AO vor. (3) Ein finanzieller Aufwand i. H. von 40,54 € für die durch § 5b Abs. 1 EStG vorgeschriebene elektronische Übermittlung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz ist auch für einen „Kleinstbetrieb“ nicht (wirtschaftlich) unzumutbar (Bezug: § 150 Abs. 8 AO; § 5b EStG; § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 8 Abs. 1, § 31 Abs. 1 Satz 1 KStG; § 5a GmbHG).
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