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Führt die Hinzurechnungsbesteuerung der ATAD zu einem Rückgang der Investitionen in Steueroasen? Empirische Evidenz aus Österreich
Schwerpunktthema: Betriebswirtschaftliche Steuerlehre
Mit Art. 7 und Art. 8 der Anti-Tax Avoidance Directive (ATAD) hat die EU ihren Mitgliedsstaaten den Auftrag zur Einführung einer Hinzurechnungsbesteuerung erteilt, die verhindern soll, dass Gewinne von Unternehmen in niedrig besteuerte Länder, wie etwa Steueroasen, verlagert werden. Der vorliegende Beitrag untersucht basierend auf der Einführung der österreichischen Hinzurechnungsbesteuerung im Jahr 2019, ob Unternehmen ihr Investitionsverhalten in Steueroasen als Reaktion auf die Einführung einer Hinzurechnungsbesteuerung i. S. der ATAD verändern. Die Ergebnisse der Untersuchung zeigen, dass österreichische Unternehmen nach Einführung der österreichischen Hinzurechnungsbesteuerung signifikant seltener in Steueroasen investieren als deutsche Unternehmen, die im Untersuchungszeitraum von keinen Änderungen im Bereich der Hinzurechnungsbesteuerung betroffen waren. Daraus kann abgeleitet werden, dass der steuerliche Vorteil einer Steueroaseninvestition durch eine Hinzurechnungsbesteuerung i. S. der ATAD reduziert wird und Gewinnverlagerungen in Steueroasen folglich eingeschränkt werden dürften.
1 Einleitung
Der Kampf gegen schädliche Steuervermeidungspraktiken multinationaler Konzerne steht spätestens seit Bekanntwerden der Steuerstrukturen von Goo...