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Gewinnrealisierung bei Unterrichtsverträgen
§ 5 Abs. 1 und Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 (jetzt Abs. 5 Satz 1 Nr. 2), § 4 Abs. 1 EStG; § 252 Abs. 1 Nr. 4 2. Halbsatz HGB.
Leitsätze:
1. Der Gewinn aus Verträgen über mehrmonatigen Unterricht zur Vorbereitung auf ein Berufsexamen wird zeitanteilig und nicht erst mit Abschluß der Schulung realisiert.
2. Sind von den Teilnehmern Honorare für nach dem Bilanzstichtag zu erbringende Unterrichtseinheiten vorauszuleisten, ist für die anteilig auf folgende Wirtschaftsjahre entfallenden Honorare ein passiver RAP zu bilden.
Aus dem Sachverhalt:
Der Kläger betreibt eine Fachschule zur Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet des Steuerrechts. U. a. werden Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Prüfung für StB, Bilanzbuchhalter, Steuerfachassistenten und Steuerfachgehilfen angeboten, die i. d. R. mehrere Monate dauern. Das Lehrgangshonorar kann in gleichen Monatsraten während des Lehrgangs oder unter Gewährung eines Barzahlungsrabatts zu Beginn des Lehrgangs gezahlt werden. Zum Bilanzstichtag 31. 12. ist jeweils eine Vielzahl von Lehrgängen nicht beendet. In seiner Bilanz auf den erfaßte der Kläger die noch nicht abgeschlossenen Lehrgänge als teilerbrachte Leistungen, weil er davon a...