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Bedeutung der Rechtsprechung des BFH für die handelsrechtliche Rechnungslegung nach IDW PS 201 n. F.
Der HFA des IDW hat den IDW PS 201 n. F. „Rechnungslegungs- und Prüfungsgrundsätze für die Abschlussprüfung“ verabschiedet. Der neu gefasste Prüfungsstandard flankiert die in ISA [DE] 200 beschriebenen Grundsätze. Der Beitrag zeigt, welche Bedeutung der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) für die handelsrechtliche Rechnungslegung zukommt.
Einordnung
Am hat der Fachausschuss Unternehmensberichterstattung (FAB) des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) eine neue Fassung des Prüfungsstandards „Rechnungslegungs- und Prüfungsgrundsätze für die Abschlussprüfung“ (IDW PS 201 n. F.) verabschiedet. Gegenstand des Beitrags ist IDW PS 201 n. F., Tz. 9. Dort verdeutlicht das IDW seine Auffassung dazu, welche Bedeutung der Rechtsprechung des BFH als höchstem deutschen Gericht der Steuergerichtsbarkeit für die handelsrechtliche Rechnungslegung beizumessen ist.
In den letzten Jahren sahen sich der FAB und auch der Hauptfachausschuss (HFA) des IDW mehrmals veranlasst, sich von Urteilen des BFH, soweit darin im Anwendungsbereich des § 5 Abs. 1 EStG (Maßgeblichkeitsprinzip) handelsbilanzrechtliche Vorschriften ausgelegt wurden, – ausschlie...