Dividende im Sinne das
DBA-Luxemburg - Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten bei Gewinnausschüttung
unter Verzicht auf Darlehensrückzahlung
Leitsatz
1. Für die
Annahme einer Dividende im Sinne des Art. 20 Abs. 2 Satz 3 DBA-Lux
1958 bedarf es grundsätzlich nicht realer, am Markt erzielter Einkünfte
der ausschüttenden ausländischen Kapitalgesellschaft. Ausschüttungen
aus der Vermögenssubstanz der Gesellschaft stehen der Annahme einer
Gewinnausschüttung nicht entgegen.
2. Die Gewinnausschüttung einer
luxemburgischen Tochtergesellschaft in der Rechtsform einer SARL
an die inländische Muttergesellschaft in der Rechtsform einer KGaA
stellt sich als Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten dar, wenn
die KGaA der SARL ein Darlehen zur Verfügung gestellt und kurze
Zeit später auf die Rückzahlung verzichtet hat und der SARL die
Gewinnausschüttung allein aufgrund dieses Verzichts möglich war
und soweit die Verluste - im Rahmen eines Gesamtplans -, die auf
der ausschüttungsbedingte Wertminderung der SARL beruhen, von den
Gesellschaftern der hinter der KGaA stehenden Personengesellschaft
steuerwirksam genutzt werden sollen.
Fundstelle(n): DStRE 2022 S. 437 Nr. 7 EFG 2021 S. 1648 Nr. 19 EStB 2022 S. 37 Nr. 1 GmbH-StB 2021 S. 325 Nr. 10 IWB-Kurznachricht Nr. 22/2021 S. 884 HAAAH-86760
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Online-Dokument
Schleswig-Holsteinisches
Finanzgericht
, Urteil v. 10.02.2021 - 5 K 199/18
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