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Zulässigkeit des Zweikontenmodells
und vom - IV R 110/94
1.
Leitsatz:
Nimmt der Gesellschafter einer Personengesellschaft einen Kredit auf und führt die Kreditmittel einem (reinen) Betriebsausgabenkonto seiner Gesellschaft zu, so sind die Kreditzinsen auch dann Sonderbetriebsausgaben, wenn er in zeitlicher Nähe von einem Guthabenkonto der Gesellschaft gleichhohe Beträge entnimmt, um sein Einfamilienhaus zu finanzieren.
Aus dem Sachverhalt:
Die Kläger sind die geschäftsführenden Gesellschafter einer
Gesellschaft bürgerlichen Rechts
(GbR). Diese unterhielt
bei der A-Bank zwei Konten.
Auf dem Konto 00 gingen die Honorare und sonstigen Einnahmen der
Sozietät ein. Belastet wurde das Konto mit der Zahlung eines Teils der
Betriebsausgaben und den Privatentnahmen der Kläger. Über das
Konto 01 wurden die Gehaltsaufwendungen für die Angestellten der
Sozietät getätigt. Die Kläger hatten Ende 1987 ihren
Sozietätsvertrag dahingehend geändert, daß die
Gehaltsaufwendungen nicht mehr als Aufwendungen der Sozietät, sondern als
Sonderbetriebsausgaben der Sozien behandelt wurden.
Anläßlich einer A...