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Pachterneuerungsanspruch des Verpächters als aktivierungspflichtiges Wirtschaftsgut
Leitsatz:
Der Verpächter eines Unternehmens hat in seiner Handels- und Steuerbilanz den Anspruch auf Erhaltung und Erneuerung der Pachtgegenstände - Pachterneuerungsanspruch - in Höhe des jährlich zuwachsenden Teilanspruchs zu aktivieren (Bestätigung der Rechtsprechung).
Aus dem Sachverhalt:
Die Klägerin - eine
GmbH & Co. KG
- hat seit ihren
Einzelhandelsbetrieb
an einen anderen Unternehmer verpachtet. Dieser war nach dem Pachtvertrag
(Laufzeit 10 Jahre mit Verlängerungsoption für weitere
10 Jahre) verpflichtet, den gesamten Erhaltungsaufwand für den
Betrieb zu tragen und Ersatzbeschaffungen vorzunehmen, die durch den normalen
Gebrauch der Pachtsache notwendig werden. Er bildete für diese
Verpflichtung eine Rückstellung in Höhe von 6 613 DM (1988)
und 6 503 DM (1989).
Der Beklagte (das
FA
) vertrat in seinem Gewinnfeststellungsbescheid für 1989 die Ansicht,
daß die Klägerin einen Substanzerhaltungs- und
Substanzerneuerungsanspruch zu aktivieren habe und berichtigte die Bilanz der
Klägerin zum erfolgswirksam um einen Aktivposten in
Höhe von 12 000 DM. Der Bilanzansatz entspricht dem
jäh...