NWB Sanieren Nr. 7 vom Seite 197

Richtiger Umgang mit Krisensituationen

Ruth Sterzinger | Redakteurin | nwb-sanieren-redaktion@nwb.de

Den Restrukturierungsbeauftragten haben wir Ihnen ja mittlerweile in mehreren Beiträgen schon vorgestellt. Dr. Marius F. Schumann widmet sich in der vorliegenden Ausgabe ab S. 200 der Frage, wie dessen Besteuerung umsatzsteuerlich zu würdigen ist. Zwischen Insolvenzverwaltern und Restrukturierungsbeauftragten bestehen in Bezug auf die Umsatzbesteuerung ihrer Vergütungen viele Gemeinsamkeiten, aber auch einige signifikante Unterschiede. Ein besonders praxisrelevanter umsatzsteuerlicher Unterschied besteht bei der Bestimmung des Leistungsempfängers; dies ist beim Restrukturierungsbeauftragten das Restrukturierungsgericht bzw. das dahinterstehende Land, was dazu führt, dass die Umsatzsteuer zum echten Kostenfaktor wird.

Ebenfalls mit Steuern beschäftigt sich der Beitrag von Reinhart Rüsken ab S. 205: Einerseits soll der Geschäftsführer einer Gesellschaft nach den Vorschriften des Steuerrechts die Steuern und Steuerschulden auch bei drohender Insolvenz pünktlich entrichten. Auf der anderen Seite steht aber das Gesellschaftsrecht, das ihm gebietet, das Gesellschaftsvermögen so weit als möglich zu erhalten, da er ansonsten für Fehlbeträge persönlich einstehen muss. Keine einfache Situation! Mit § 15b InsO hat der Gesetzgeber die Zahlungsverbote aber nun umfassend geregelt – die Einzelheiten erläutert Ihnen der ehemalige Richter des BGH ausführlich.

Die Corona-Krise, aber auch andere globale Ereignisse, führen derzeit zu unerwarteten Lieferengpässen und steigenden Materialpreisen. Viele Lieferverträge enthalten sog. Force-Majeure oder Hardship-Klauseln, die das Risiko beim Eintritt unerwarteter Ereignisse begrenzen sollen. Typische Regelungen und was bei der Formulierung zu beachten ist, zeigt Peter Karmann ab S. 211.

Christof Maurer führt im zweiten Teil seines Beitrages ab S. 217 zu den Kostensenkungsmaßnahmen in der Krise (Teil 1: NWB Sanieren 6 S. 188) nun praxistaugliche Kostensenkungsmaßnahmen vor und erläutert auch, wie zielführende und wirksame Maßnahmen ermittelt werden können.

Was Unternehmen nach dem Ende der Homeoffice-Angebots-Pflicht in die Zukunft mitnehmen sollten, führen Simon-Benedikt Paquet und Michael Müller ab S. 222 aus. Das Angebot des Homeoffice an Mitarbeiter wird auch nach Corona nicht mehr wegzudenken sein – es kann der Bindung und Gewinnung guter Arbeitskräfte dienen – aber natürlich sind auch zunehmende Cyber-Risiken zu beachten.

Mit besten Grüßen,

Ruth Sterzinger

Fundstelle(n):
NWB Sanieren 7/2021 Seite 197
NWB EAAAH-86693