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BBK Nr. 9 vom Seite 447 Fach 17 Seite 3061

Korrespondierende Bilanzierung von Sondervergütungen bei einer Mitunternehmerschaft

§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG

Leitsätze:

Der ”Gesamtgewinn der Mitunternehmerschaft” wird bei Sondervergütungen einer PersGes an einen ihrer Gesellschafter in der Weise ermittelt, daß die in der Steuerbilanz der Gesellschaft passivierte Verbindlichkeit durch einen gleichhohen Aktivposten in der Sonderbilanz des begünstigten Gesellschafters ausgeglichen wird.

Aus dem Sachverhalt:

An der Klägerin (KG) war L als Komplementär bzw. später als Kommanditist beteiligt. Außerdem war L von 1951 bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand () Geschäftsführer der Klägerin. Für diese Tätigkeit hatte die Klägerin L eine Versorgungszusage erteilt. Das FA lehnte es ab, für diese Zusage eine gewinnmindernde Pensionsrückstellung zum zuzulassen. Einspruch und Klage blieben erfolglos. Der BFH wies die Revision als unbegründet zurück.

Aus den Gründen:

1. . . . 3.  Unabhängig davon, in welcher Höhe die Klägerin eine Rückstellung für die Pensionsverpflichtung bilden durfte, hat das FG die Klage im Ergebnis zu Recht abgewiesen. Die Rückstellung in der Steuerbilanz der Gesellschaft hat keine entsprechende Minderung des Gesamtgewinns der Mitunternehmers...

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