Online-Nachricht - Donnerstag, 12.08.2021

Country-by-Country Reporting | Fachlicher Auslegungshinweis ergänzt (BZSt)

Das BZSt hat seinen fachlichen Auslegungshinweis zum CbCR zu den Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2020 (s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 9.8.2021) um den Punkt "Behandlung von Personengesellschaften“ ergänzt.

Dort heißt es nun zusätzlich:

Behandlung von Personengesellschaften

Des Weiteren verweisen wir auf die Kapitel III.2 „Application of CbC reporting to partnerships (June 2016)“ der oben genannten Guidance.

Hier wird klargestellt, dass die Werte einer Personengesellschaft nur als staatenlos zu berücksichtigen sind, soweit diese keiner Betriebsstätte zuordenbar sind.

Sollte es sich bei den Gesellschaftern einer Personengesellschaft ebenfalls um Konzernunternehmen handeln, sind ihre Anteile an den Posten der Personengesellschaft unter dem Staat ihrer steuerlichen Ansässigkeit aufzunehmen.

Hinweis:

Der vollständige fachliche Auslegungshinweis ist auf der Homepage des BZSt veröffentlicht.

Quelle: BZSt, Newsletter v. (il)

Fundstelle(n):
NWB FAAAH-86645