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BBK Nr. 11 vom Seite 565 Fach 17 Seite 3009

Selbständige Bewertbarkeit von Autotelefonen

§ 2 InvZulG

Leitsatz:

Mit der Entscheidung, ein Autotelefon stelle auch nach seiner Verbindung mit einem Pkw ein selbständig bewertbares Wirtschaftsgut dar, weicht das FG nicht von dem (BStBl 1991 II S. 187) ab.

Aus dem Sachverhalt:

Das FA gewährte der Klägerin für in Firmenwagen eingebaute Autotelefone zunächst antragsgemäß eine Investitionszulage nach dem InvZulG 1991. Im Anschluß an eine Investitionszulageprüfung änderte das FA jedoch den unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangenen Investitionszulagenbescheid für 1992 (Streitjahr) und forderte u. a. die für die eingebauten Autotelefone gewährte Investitionszulage zurück. Es vertrat die Auffassung, Autotelefone könnten nicht als selbständige Wirtschaftsgüter angesehen werden, sondern bildeten zusammen mit den Pkw ein einheitliches Wirtschaftsgut. Ein Pkw sei jedoch kein investitionszulagenbegünstigtes Wirtschaftsgut. Der nach erfolglosem Einspruchsverfahren erhobenen Klage gab das FG statt. Es war der Auffassung, das FA habe die Investitionszulage zu Unrecht zurückgefordert. Denn die von der Klägerin angeschafften Autotel...

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