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Umsatzsteuerrechtliche Behandlung einer 0 %-Finanzierung
0 %-Finanzierungen sind im Einzelhandel z. B. als Werbeaktion sehr beliebt. Auch wenn zurzeit bei Einlagen immer öfter negative Zinsen anfallen, erfolgt insbesondere bei Konsumentenkrediten eine Verzinsung. Um ein zinsloses Darlehen gegenüber dem Kunden darzustellen, übernimmt dabei der Einzelhändler die Zinsen. Finanziert wird dies über den Kaufpreis der veräußerten Ware. Wirtschaftlich betrachtet könnte der Händler dem Kunden in Höhe seines Zinsanteils auch einen Rabatt für die Ware gewähren. Umsatzsteuerrechtlich sieht die Rechtslage allerdings anders aus, wie die vorliegende BFH Entscheidung () deutlich macht.
I. Leitsatz
Trägt im Rahmen einer Warenlieferung mit „0 %-Finanzierung“ der liefernde Unternehmer die Kosten der Finanzierung des Kaufpreises durch einen Dritten (Kreditinstitut) in der Weise, dass das Kreditinstitut im Rahmen der Auszahlung an den Unternehmer vom Darlehensbetrag die Zinsen einbehält und der Kunde in Raten den Kaufpreis an das Kreditinstitut zahlt, mindern die einbehaltenen Zinsen das Entgelt der Warenlieferung des Unternehmers an den Kunden auch dann nicht, wenn der Unternehmer in der Rechnung gegenüber dem Kunden angib...