Online-Nachricht - Freitag, 06.08.2021
Verfahrensrecht | AEAO geändert (BMF)
Das BMF hat den AEAO zu den folgenden Bestimmungen der AO geändert: §§ 52, 55, 57, 58, 58a, 60, 60a, 62, 64 und 68 ( :004).
Hinweis:
Das 12-seitige Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.
Quelle: BMF online (il)
Fundstelle(n):
ZAAAH-86245