Online-Nachricht - Freitag, 06.08.2021
Verfahrensrecht | AEAO geändert (BMF)
Das BMF hat den AEAO zu den
folgenden Bestimmungen der AO geändert: §§ 52, 55, 57, 58, 58a, 60, 60a, 62, 64
und 68 (
:004).
Hinweis:
Das 12-seitige Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.
Quelle: BMF online (il)
Fundstelle(n):
NWB ZAAAH-86245