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RENO Nr. 8 vom Seite 12

Amtspflichtverstoß bei Beurkundung in den Räumen einer Vertragspartei

Rechtsfachwirtin Silke Umland

An dieser Stelle finden Sie regelmäßig ein ausführlich kommentiertes Urteil, das für Ihre Ausbildung und die tägliche Kanzleiarbeit von Interesse sein kann.

Entscheidung

 NotSt (Brfg) 4/20 KIEHL MAAAH-79182

Leitsatz

a) Der Notar verstößt gegen seine Amtspflicht zur Vermeidung des Anscheins der Abhängigkeit oder Parteilichkeit, wenn er – jedenfalls: wiederholt – Beurkundungen in den Räumen einer Vertragspartei vornimmt, ohne dafür sachliche Gründe vorweisen zu können.

b) Die Beurkundung in Räumen der Gemeinde kann geeignet sein, den Anschein zu begründen, der Notar stehe in einem unangemessenen Näheverhältnis zu dieser Gemeinde, und auf diese Weise die notariellen Amtspflichten aus § 14 Abs. 3 Satz 2 BNotO verletzen.

Sachverhalt

Der klagende Rechtsanwalt wurde 2011 zum Notar bestellt.

Fragen hierzu

  1. Was ist ein Notar?

  2. Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit ein Rechtsanwalt zum Notar bestellt werden kann?

  3. Welche Notariatsformen gibt es in Deutschland?

Lösung

Fortsetzung Sachverhalt

In den Jahren 2016 bis 2018 hat der Notar insgesamt 38 Vereinbarungen und Erklärungen im Zusammenhang mit Grundstücksübertragungen in den RäumlichkeitenS. 13 der Gemeinde beurkundet, bei denen die Gemeinde jeweils selbst Vertrag...