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IK Nr. 8 vom Seite 2

Arbeitnehmerüberlassung – Jobwunder oder moderne Sklaverei?

Dipl.-Hdl. Karsten Beck und Dipl.-Hdl. Michael Wachtler

Flexibilität ist eine der größten Anforderungen für das Funktionieren einer modernen Wirtschaft. Diese Forderung stellen sowohl Kunden an die Unternehmen als auch Betriebe an Mitarbeiter. Die Arbeitnehmerüberlassung (Leiharbeit) steht hierbei seit langer Zeit in der politischen Diskussion. Je nach Standpunkt handelt es sich dabei um eine geeignete Maßnahme, um personalpolitisch flexibel agieren zu können oder um eine moderne Form der Ausbeutung von Arbeitnehmern.

Wie funktioniert Arbeitnehmerüberlassung?

Bei der Arbeitnehmerüberlassung handelt es sich um ein Beschäftigungsmodell, bei dem es mehrere Beteiligte gibt. Ein Arbeitnehmer ist bei einem Zeitarbeitsunternehmen angestellt, erbringt aber bei einem anderen Betrieb seine Arbeitsleistung. Im Rahmen eines Überlassungsvertrages tritt das Zeitarbeitsunternehmen als „Verleiher“ auf, der Betrieb, bei dem die Leistung erbracht wird, ist der „Entleiher“ des Arbeitnehmers (s. Abb. 1).

Zwischen dem Zeitarbeitsunternehmen und dem Arbeitnehmer besteht ein Arbeitsvertrag, aus dem sich die üblichen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien ergeben. Zeitarbeit bedeutet also nicht Arbeit auf Zeit. Der Verleiher zahlt das Gehalt und seine anteilig...