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BBK Nr. 1 vom Fach 15 Seite 1283

Euro-Bilanzgesetz (EuroBilG)

von StB Prof. Dr. Claus Meyer, Stuttgart

I. Einführung

Das Gesetz zur Anpassung bilanzrechtlicher Bestimmungen an die Einführung des Euro, zur Erleichterung der Publizität für Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen sowie zur Einführung einer Qualitätskontrolle für genossenschaftliche Prüfungsverbände v. (kurz: Euro-Bilanzgesetz – EuroBilG) ist am im BGBl I S. 3414 verkündet worden. Seit der Veröffentlichung des Referentenentwurfs im Dezember 2000 bis zur Beschlussfassung des Deutschen Bundestags am und der Zustimmung des Bundesrats am zum EuroBilG ist ein knappes Jahr vergangen (vgl. dazu auch die BBK-Brennpunkte der BBK-Ausgaben Nr. 4/2001 und 11/2001). Das Gesetz besteht aus drei wesentlichen Teilen:

Euroanpassungen zum ,

Publizitätserleichterungen für Zweigstellen ausländischer Kreditinstitute und Kapitalgesellschaften,

Einführung einer externen Qualitätskontrolle für genossenschaftliche Prüfungsverbände.

Außerdem werden in der VO über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen (RechVersV) und der VO über die Rechnungslegung der Kredit-institute (RechKredV) Beträge an den Euro angepasst. Änderungen in der Aufsichtspraxis im Rahmen der Wirtschaftsprüferordnung (WPO) schließen sich an.

II. Die Änderungen im Einzelnen

1. Euroanpas...

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Euro-Bilanzgesetz (EuroBilG)

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