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DRSC | Berichtspflichten über ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten der EU-Taxonomie-Verordnung
Das DRSC hat am ein Briefing Paper veröffentlicht, in dem auf sechs Seiten ein Kurzüberblick über die Berichtspflichten für Nicht-Finanzunternehmen nach der Taxonomie-Verordnung gegeben wird. Nach Art. 8 der Taxonomie-Verordnung müssen Nicht-Finanzunternehmen bereits für das Geschäftsjahr 2021 in ihrer CSR-Berichterstattung die jeweiligen Anteile der auf nachhaltige Aktivitäten entfallenden Umsatzerlöse, Investitionen und Betriebsausgaben angeben, wobei nähere Bestimmungen zu Inhalt, Methodik und Darstellung der Taxonomie-Quoten in einem separaten delegierten Rechtsakt zu erlassen sind. Die EU-Kommission hat diesen delegierten Rechtsakt am veröffentlicht. Das Briefing Paper stellt die Vorgaben des delegierten Rechtsakts zur Ermittlung der Taxonomie-Quoten sowie zu Gliederung, Ausweis und Offen...