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Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise – Grundsätze für die Korrektur von Einkünften gem. § 1 AStG
Das BMF hat die Grundsätze für die internationale Einkunftsabgrenzung nach dem Maßstab des Fremdvergleichs in den Regelungen des innerstaatlichen Rechts und der DBA bekannt gegeben (, NWB BAAAH-83917).
Hinweis: Die OECD-Verrechnungspreisleitlinien für multinationale Unternehmen und Steuerverwaltungen (Stand: Juli 2017) sind ebenfalls auf der Homepage des BMF hinterlegt.