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StuB 15/2021 S. 631

Einkommen-/Lohnsteuer | Steuerliche Anerkennung von Umzugskosten

Das BMF hat ein Schreiben zur Änderung der maßgebenden Beträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen für Umzüge ab bzw. veröffentlicht (, NWB XAAAH-85453).

Das BMF führt u. a. aus:

  • Maßgeblich für die Ermittlung der Pauschalen ist der Tag vor dem Einladen des Umzugsguts.

  • Der Höchstbetrag, der für die Anerkennung von Auslagen für den durch den Umzug bedingten zusätzlichen Unterricht für ein Kind maßgebend ist, beträgt ab 1.160 € und ab  1.181 €.

  • Der Pauschbetrag für sonstige Umzugsauslagen beträgt ab  870 € und ab  886 €.

  • Für jede andere Person (Ehegatte, der Lebenspartner sowie die ledigen Kinder, Stief- un...

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