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Einkommen-/Lohnsteuer | Steuerliche Anerkennung von Umzugskosten
Das BMF hat ein Schreiben zur Änderung der maßgebenden Beträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen für Umzüge ab bzw. veröffentlicht (, NWB XAAAH-85453).
Das BMF führt u. a. aus:
Maßgeblich für die Ermittlung der Pauschalen ist der Tag vor dem Einladen des Umzugsguts.
Der Höchstbetrag, der für die Anerkennung von Auslagen für den durch den Umzug bedingten zusätzlichen Unterricht für ein Kind maßgebend ist, beträgt ab 1.160 € und ab 1.181 €.
Der Pauschbetrag für sonstige Umzugsauslagen beträgt ab 870 € und ab 886 €.
Für jede andere Person (Ehegatte, der Lebenspartner sowie die ledigen Kinder, Stief- un...