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Aufstellung des Lageberichts
- IDW Rechnungslegungsstandard IDW RS HFA 1*) -
I. Vorbemerkungen
(1)
Der vorliegende IDW Rechnungslegungsstandard konkretisiert die Anforderungen der §§ 289 und 315 HGB an den Inhalt und die Gestaltung von Lage- und Konzernlageberichten.
(2)
Der Lagebericht ist ein Instrument der Rechenschaftslegung von Vorstand bzw. Geschäftsführung als Verwalter fremden Vermögens und vermittelt zusammen mit dem Jahresabschluß die von den Adressaten der Rechnungslegung benötigten Informationen. Seine Funktion ist es, im Zusammenhang mit dem Jahresabschluß die
gesamte wirtschaftliche Lage des Unternehmens darzulegen,
für die neben betriebswirtschaftlichen Aspekten auch technische, rechtliche, politische und volkswirtschaftliche Gesichtspunkte bedeutsam sein können.
(3)
Die Darstellung der Lage des Unternehmens im Lagebericht verdeutlicht und ergänzt die aus dem Jahresabschluß ableitbaren Erkenntnisse über die wirtschaftliche Situation des Unternehmens und seine Position auf den Absatz- und Beschaffungsmärkten, im Personalbereich und bezüglich weiterer Umfeld- und Umweltfaktoren durch vorrangig
verbale Ausführungen.
Die Berichterstattung ist gegenüber dem im Rahmen des Jahresabschlusses zu vermittelnden t...