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Steuerbefreiung von Theateraufführungen
Der BFH bleibt seiner Linie treu und lehnt Steuerbefreiung oder Steuersatzermäßigungen für kulturelle Veranstaltungen ab, soweit dabei auch Speisen und Getränke verzehrt werden. Er führt damit seine sog. Dinner-show Rechtsprechung fort.
I. Leitsätze
Zu den in § 4 Nr. 20 Buchst. a UStG nicht näher beschriebenen Umsätzen der Theater gehören nur Leistungen, die für den Betrieb eines Theaters typisch sind. Wenn sich ein Leistungsbündel aus künstlerischer Unterhaltung und kulinarischer Versorgung der Gäste in der Gesamtschau eines Durchschnittsverbrauchers als einheitlicher (komplexer) Umsatz darstellt, ist der Tatbestand nicht erfüllt. Eine derartige Leistung unterliegt der Regelbesteuerung auch dann, wenn die Qualität der Darbietung höher ist als die Qualität der Speisen.
II. Sachverhalt
Bei der Klägerin handelt es sich um eine gemeinnützige GmbH. Sie betreibt ein Volkstheater und führt in kulturhistorischen Räumen Komödien in Mundart auf. Die Stücke werden in einem volkstümlichen Ambiente derart dargestellt, dass sich die Hauptszenen an einem Ort abspielen, an dem i. d. R. gegessen und getrunken wird. Sie bietet zwei unterschiedliche Veranstaltungen an. Bei der ersten könnten die Gäste neben der Aufführung auch ...