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Die Wahl des Abschreibungsverfahrens für Zwecke der Handels- und Steuerbilanz
I. Einführung
Die bilanzielle Abschreibung von Vermögensgegenständen bzw. Wirtschaftsgütern bedeutet, deren Anschaffungs- oder Herstellungsausgaben auf die Perioden der Nutzung zu verteilen. Dadurch werden die Ausgaben als Aufwand in der Handelsbilanz bzw. als Betriebsausgaben in der Steuerbilanz verrechnet.
Zur Vornahme planmäßiger Abschreibungen stehen verschiedene Verfahren zur Verfügung, deren Auswahl ein wichtiger Teil der Bilanzpolitik ist. Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sollen im folgenden die Verfahren in einem ersten Schritt [im folg. jeweils gekennzeichnet als (1)] dargestellt, anhand von Beispielen veranschaulicht und im Hinblick auf die Zweckmäßigkeit ihrer Anwendung beurteilt werden. In einem zweiten Schritt [im folg. jeweils gekennzeichnet als (2)] wird die Zulässigkeit der Verfahren für die Handelsbilanz und die Steuerbilanz geprüft.
Für die Beispiele sei die Anschaffung einer maschinellen Anlage zur Bearbeitung industrieller Werkstücke mit folgenden Merkmalen unterstellt:
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Anschaffungsausgaben | 90 000 | DM | |||
Nutzungsdauer | 5 | Jahre | |||
Gesamtkapazität | 1 800 000 | Stück | |||
Periode | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
Leistung (Stück) | 180 000 | 270 000 | 360 000 | 540 000 | 450 000 |