BMF-Schreiben zur Reisebranche und zur Unternehmereigenschaft von Aufsichtsratsmitgliedern
Der EuGH hat zur Frage Stellung genommen, ob die Vermittlung einer Garantieverlängerung für Haushaltsgeräte, Informatik- und Telekommunikationsartikel durch den Verkäufer ein Versicherungs- oder ein Finanzumsatz ist. Die Steuerbefreiung hängt vom Inhalt der Tätigkeiten ab, die der Unternehmer ausübt. Für die Steuerfreiheit der Vermittlungstätigkeit ist wesentlich, dass der Verkäufer Kunden sucht und diese mit dem Versicherer zusammenbringt. Ralf Walkenhorst stellt die Entscheidung im Detail ab S. 11 vor.
Die Reisebranche ist durch die Corona-Krise schon ziemlich gebeutelt. Eine weitere große Herausforderung setzt die Umsetzung der B2B- und Einzelmarge für die einzelnen Unternehmen dar, denn mit der Umsatzsteuer auf Reiseleistungen beschäftigte sich das BMF in einem neuen Schreiben, das Ihnen Dr. Hans-Martin Grambeck ab S. 16 vorstellt. Die neuen Regelungen sind ab 2022 umzusetzen.
Die Unternehmereigenschaft von Aufsichtsratsmitgliedern ist Inhalt eines weiteren BMF-Schreibens, das Dr. Christian Sterzinger ab S. 18 bespricht. Die Finanzverwaltung war bisher davon ausgegangen, dass ein Mitglied eines Aufsichtsrats seine Tätigkeit immer selbständig ausübt. Aber ein Aufsichtsratsmitglied handelt dann nicht selbständig, wenn es für seine Tätigkeit eine Festvergütung erhält und damit kein Vergütungsrisiko trägt.
Beste Grüße
Ruth Sterzinger
Fundstelle(n):
USt direkt digital 15 / 2021 Seite 1
NWB LAAAH-85713