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Online-Nachricht - Donnerstag, 29.07.2021

Verfahrensrecht | Ort der Akteneinsicht in Pandemiezeiten (BFH)

Die Übersendung von Akten in die Kanzleiräume eines Prozessbevollmächtigten zum Zwecke der dortigen Einsichtnahme bleibt auf eng begrenzte Ausnahmefälle beschränkt. Dabei ist die Entscheidung, Akteneinsicht ausnahmsweise außerhalb von Diensträumen zu gewähren, eine nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilende Ermessensentscheidung des FG (; veröffentlicht am ).

Sachverhalt: Streitig ist, ob der Beschwerdeführer in Pandemiezeiten verlangen kann, dass ihm Verwaltungsakten zwecks Akteneinsicht zugesendet werden. Das FG der ersten Instanz hält die Gewährung der Akteneinsicht in der Geschäftsstelle des Gerichts für ausreichend.

Hierzu führten die Richter des BFH weiter aus:

  • Führt das FG die Prozessakten in Papierfo...

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