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Reform des Enforcement durch das Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz
Der Fall Wirecard offenbarte die Grenzen der bislang zweistufig angelegten Bilanzkontrolle in Deutschland und stieß Überlegungen zu ihrer Reform an. Im Verfahren für ein Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) wurden Neuerungen dazu normiert. Das Gesetz wurde am bekannt gemacht und ist grds. am in Kraft getreten. Auch aufgrund seiner öffentlichen Anhörung von Sachverständigen sowie nach den Erkenntnissen des parlamentarischen Untersuchungsausschusses zum Fall Wirecard plädierte der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags in seinen Beschlussempfehlungen dafür, die Bilanzkontrolle in Deutschland auf ein einstufiges Verfahren umzustellen. Damit war dann insgesamt klar, wie es mit der Bilanzkontrolle in Deutschland künftig weitergehen wird. Das einstufige Bilanzkontrollverfahren ist im weiteren Verlauf ohne weitere Diskussion in das FISG eingegangen und wird aufgrund dessen in Deutschland Standard. Aus diesem Anlass stellt der Beitrag die Regelungen zum neuen deutschen Bilanzkontrollverfahren einschließlich Übergang vom bisherigen, alten Bilanzkontrollverfahren im Überblick vor.
Einordnung
Im September 2018 wurde ...