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Neuerungen im UStG durch das UStÄndG 1997
I. Änderungen beim umsatzsteuerlichen Ort der Lieferung
Das UStG hat durch das Änderungsgesetz 1997 v. verschiedene Änderungen erfahren. Einer der Schwerpunkte ist eine umfassende Neuregelung der Bestimmungen zum Ort der Lieferung, die insbesondere die Reihengeschäfte und die innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäfte betrifft. Diese Änderung war nicht nur nach Meinung des Gesetzgebers erforderlich geworden, weil es offenkundig nicht möglich war, die bisherigen verhältnismäßig einfachen deutschen Regelungen EU-einheitlich durchzusetzen. Vor allem im Interesse einer europäischen Vereinheitlichung und zur Vermeidung von Standortnachteilen für die deutsche Wirtschaft erschien daher eine richtlinienkonforme Änderung des deutschen Rechts auch aus der Sicht der Wirtschaftsvertreter unumgänglich. Der Vereinfachung diente es, die vorzunehmenden Änderungen im Grundsatz nicht nur auf den EU-Markt zu beschränken, sondern auch auf Umsätze mit dem Drittlandsgebiet auszudehnen.
Soweit durch diese Änderungen der Ort der Lieferung vom Inland in das Ausland verlagert wird, hat das auch
Auswirkungen auf die Steuerbefreiungen nach den §§ 6 und 6a UStG.
Denn wenn eine Lieferung, weil im Ausland ausg...