Schwerpunkt | Nachhaltigkeitsberichterstattung
Alle wichtigen Fachinformationen zur Berichterstattung rund um CSR, CSRD und ISSB auf einen Blick
Am hat die Europäische Kommission den Richtlinien-Entwurf zur Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), der bis Juni 2022 finalisiert werden soll, zur Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsberichterstattung veröffentlicht. Der Kommissionsvorschlag umfasst – mit einem ambitionierten Zeitplan für eine Erstanwendung ab dem Geschäftsjahr 2023 – die folgenden Eckpunkte: Der Anwendungsbereich soll künftig alle großen Unternehmen umfassen. Allein in Deutschland wird der Kreis der Berichtspflichtigen von 500 kapitalmarktorientierten auf ca. 15.000 Unternehmen ausgeweitet. Der Nachhaltigkeitsbericht wird ein Pflichtbestandteil des Lageberichts und ist mindestens mit „limited assurance“ prüfungspflichtig. Die Nachhaltigkeitsinformationen sind auch elektronisch zu veröffentlichen, eine Anleitung zum tagging erfolgt über einen delegierten Rechtsakt. Nach dem Kommissionsvorschlag soll innerhalb der EU ein eigener Weg gegangen werden, der Regulierungsrahmen soll nicht aus der Hand gegeben werden. Das Mandat zur Entwicklung von Berichtsanforderungen geht an EFRAG, eine Einbindung des bzw. Abstimmung mit dem im November 2021 gegründeten International Sustainability Standards Board (ISSB) der IFRS Foundation ist derzeit noch nicht gegeben.