Online-Nachricht - Montag, 26.07.2021

Corona | Antragstellung auf Überbrückungshilfe III Plus möglich (BMWi)

Seit dem können Erstanträge auf Überbrückungshilfe III Plus gestellt werden. Die Antragsfrist endet am . Hierauf macht das BMWi aktuell aufmerksam.

Hintergrund: Unternehmen, die im Zuge der Wiedereröffnung Personal aus der Kurzarbeit zurückholen, neu einstellen oder anderweitig die Beschäftigung erhöhen, erhalten wahlweise zur bestehenden Personalkostenpauschale eine Personalkostenhilfe („Restart-Prämie“) als Zuschuss zu den dadurch steigenden Personalkosten. Sie erhalten auf die Differenz der tatsächlichen Personalkosten im Fördermonat Juli 2021 zu den Personalkosten im Mai 2021 einen Zuschuss von 60 %. Im August beträgt der Zuschuss noch 40 % und im September 20 %. Nach September 2021 wird kein Zuschuss mehr gewährt. Ersetzt werden künftig Anwalts- und Gerichtskosten bis 20.000 € pro Monat für die insolvenzabwendende Restrukturierung von Unternehmen in einer drohenden Zahlungsunfähigkeit (s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 18.6.2021).

Der Förderzeitraum beinhaltet die Monate Juli bis September 2021.

Hinweis

Beachten Sie zum Thema auch unsere Arbeitshilfe "Corona-Überbrückungshilfe Phase 3 "Plus" - Checkliste mit Berechnung". Das Excel-Tool bietet ein strukturiertes Schema um zu prüfen, ob eine Antragsberechtigung besteht und wie hoch eine mögliche Förderung ist. Insbesondere können Sie optimal für die Vorbereitung und die Zusammentragung der relevanten Daten für die Antragstellung im Corona-Portal des Bundes nutzen. Es unterstützt Sie bei der Erfassung der förderungsrelevanten Kosten, der Prüfung des relevanten Umsatzeinbruchs sowie der Ermittlung des Förderungssatzes und des Förderungsbetrags.

Zum FAQ Überbrückungshilfe III Plus gelangen Sie hier.

Quelle: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de (JT)

Fundstelle(n):
NWB ZAAAH-85393