Online-Nachricht - Montag, 26.07.2021

Einkommensteuer | Steuerliche Anerkennung von Umzugskosten (BMF)

Das BMF hat ein Schreiben zur Änderung der maßgebenden Beträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen für Umzüge ab bzw. veröffentlicht ().

Das BMF führt u.a. aus:

  • Maßgeblich für die Ermittlung der Pauschalen ist der Tag vor dem Einladen des Umzugsguts.

  • Der Höchstbetrag für die Anerkennung von Auslagen für den durch den Umzug bedingten zusätzlichen Unterricht für ein Kind beträgt ab 1.160 € und ab 1.181 €.

  • Der Pauschbetrag für sonstige Umzugsauslagen beträgt ab 870 € und ab 886 €.

  • Für jede andere Person (Ehegatte, der Lebenspartner sowie die ledigen Kinder, Stief- und Pflegekinder, die auch nach dem Umzug mit dem Berechtigten in häuslicher Gemeinschaft leben beträgt der Pauschbetrag ab 580 € und ab 590 €.

  • Für Berechtigte, die am Tage vor dem Einladen des Umzugsgutes keine Wohnung hatten oder nach dem Umzug keine eigene Wohnung eingerichtet haben, beträgt die Pauschvergütung ab 174 € und ab 177 €.

Hinweis

Das vollständige BMF-Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.

Quelle: BMF online (JT)

Fundstelle(n):
NWB AAAAH-85384