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Umsatzsteuerbare Abfindungszahlungen an einen sog. räuberischen Aktionär
Der Verzicht gegen Entgelt führt zu einem steuerbaren Umsatz, wenn er gegenüber einem identifizierbaren Leistungsempfänger/Verbraucher erbracht wird und ihm im Einzelfall ein selbständiger wirtschaftlicher Gehalt in Form eines zuwendbaren wirtschaftlichen Vorteils zuzumessen ist. Ein aktueller Beschluss des BFH () verdeutlicht, dass auch der Abschluss eines Vergleichs in einem zivilrechtlichen Klageverfahren umsatzsteuerliche Konsequenzen haben kann.
I. Leitsatz (nicht amtlich)
Ein Aktionär, der durch die Erhebung von Anfechtungsklagen versucht, finanzielle Vorteile zu erzielen, erbringt steuerbare und steuerpflichtige Umsätze, wenn er sich in diesem Zusammenhang verpflichtet, eine erhobene Klage gegen eine Geldleistung zurückzunehmen.
II. Sachverhalt
Die Klägerin hält Anteile an einer Vielzahl börsennotierter Aktiengesellschaften.
Sie erhob (neben anderen Anteilseignern) gegen mehrere Hauptversammlungsbeschlüsse von AGs, an denen sie beteiligt war, Anfechtungs- bzw. Nichtigkeitsklagen, die in den Streitjahren durch Abschluss von Vergleichen einvernehmlich beendet wurden.
In den Vergleichen wurde jeweils – neben einer Erhöhung des Umtauschwerts bz...