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Seelsorgerische Betreuung im Wachstumsmarkt - „Senior-Living“
Durch den demografischen Wandel kommt seelsorgerischer Betreuung im Seniorenmarkt zunehmende praktische Relevanz zu. Inwieweit seelsorgerische Versorger insoweit eine Steuerbefreiung i. S. des § 4 Nr. 27 Buchst. a UStG beanspruchen könnten, klärt das .
I. Leitsätze (nicht amtlich)
Der Kläger führte steuerbare, aber nach § 4 Nr. 27 Buchst. a UStG steuerbefreite Leistungen in Form einer seelsorgerischen Tätigkeit aus.
Eine nationale Steuerbefreiung des § 4 Nr. 27 Buchst. a UStG gilt im Streitfall als „lex specialis“ zu § 4 Nr. 18 UStG.
II. Sachverhalt
Kläger war eine landeskirchliche Gemeinschaft in Form eines eingetragenen, als gemeinnützig anerkannten Vereins. Ein eigens gegründetes Altenheim wurde über Jahrzehnte hinweg durch die Mitarbeiter des Klägers geistlich betreut, insbesondere durch das Abhalten von Gottesdiensten, Bibelstunden und durch Einzelseelsorge. Nachfolgend veräußerte der Kläger das Altenheim mit den dazugehörigen Grundstücken an eine Stiftung. Zugleich wurde eine schriftliche Vereinbarung getroffen, nach welcher der Kläger weiterhin die seelische Versorgung der Bewohner des Altenheims mithilfe von haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern durch Gottesdienste, Bibelstunden, Bibelgruppen und einzelnen Seelsorgete...