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Fördermöglichkeiten von Investitionen ab 1. 1. 1999
I. Grundzüge
Die steuerliche Förderung von Investitionen hat durch das Gesetz zur Fortsetzung der wirtschaftlichen Förderung in den neuen Ländern v. (BStBl I S. 790) eine grundlegende Neuerung erfahren. Das Gesetz schafft die Zweiteilung der Förderung in Sonderabschreibungen und Investitionszulagen ab und faßt das bisherige InvZulG und das FördG zum neuen
InvZulG 1999
zusammen. Neu dabei ist, daß auch
Immobilieninvestitionen
mit in die Förderung nach dem InvZulG einbezogen werden; hierbei spielt es keine Rolle, ob sich die Immobilie im Betriebs- oder Privatvermögen befindet. Diese Neuregelung hat die Ende 1998 ausgelaufene Förderung für unbewegliche Wirtschaftsgüter nach dem FördG in Form von Sonderabschreibungen abgelöst. Während der vorstehende Beitrag von Grützner (BBK F. 2 S. 1157) die gesetzlichen Grundlagen der Zulagenförderung ab 1999 erläutert, stehen in diesem Beitrag - im Anschluß an den nachfolgenden Überblick - Anwendungsbeispiele und Gestaltungshinweise im Vordergrund (Abschn. II).
Das Gesetz zur Fortsetzung der wirtschaftlichen Förderung in den neuen Ländern v. im Überblick:
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Investitionen
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Höhe der Zulage
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Zeitraum
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