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Handelsregister | Vollzugsreife eines Eintragungsantrags
Im Grundsatz ist eine Liquidation nicht beendet, wenn ein die Gesellschaft betreffendes Besteuerungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Anders liegen die Dinge aber, wenn die Gesellschaft den Geschäftsbetrieb endgültig eingestellt hat, über kein Vermögen mehr verfügt und allenfalls Steuernachforderungen in Rede stehen.
Nach Ansicht des OLG Düsseldorf stehen daher der Vollzugsreife des Eintragungsantrags des Liquidators im vorliegenden Fall die Äußerungen des Finanzamts (FA), noch „steuerliche Veranlagungsarbeiten“ durchführen zu müssen, nicht entgegen. Da die Finanzverwaltung nicht als Gläubiger beteiligt, sondern (nur) angehört worden war, um unrichtige Registereintragungen zu vermeiden, kann die Stellungnahme des FA der Eintragung nur entgegenstehen, wenn sie für das Gericht...