NWB Nr. 29 vom Seite 2081

Sorgfältig abwägen

Reinhild Foitzik | Verantw. Redakteurin | nwb-redaktion@nwb.de

Ein Vergleich der Gewinnthesaurierungsmöglichkeiten

Optieren oder nicht optieren? Die Frage, wann sich eine Optionsausübung zum Besteuerungsregime von Kapitalgesellschaften für Personengesellschaften und ihre Gesellschafter lohnt, treibt derzeit viele Gesellschafter von Personengesellschaften um. Es gilt, möglichst umfassend alle Aspekte in den Blick zu nehmen und die Chancen und Risiken sorgfältig abzuwägen. Hierbei zu unterstützen, ist die Zielsetzung unserer ausführlichen NWB-Aufsatzreihe zum neuen Optionsmodell. Gestartet ist sie mit dem möglichen „Stolperstein Sonderbetriebsvermögen“, mit dem sich Strecker/Carlé in der letzten Ausgabe der NWB intensiv auseinandergesetzt haben. In dieser Ausgabe legt Kahsnitz auf den Schwerpunkt auf einen steuerrechtlichen Vergleich der Gewinnthesaurierungsmöglichkeiten als Instrument der Innenfinanzierung. Auf der Grundlage eines Steuerbelastungsvergleichs von thesaurierten Gewinnen bei Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften eruiert er zunächst einzelne relevante Aspekte für eine Option und stellt die Schwächen der Gewinnthesaurierungsvorschrift des § 34a EStG dar. Anschließend erfolgt die Erörterung des Optionsmodells nach § 1a KStG als Alternative zur Thesaurierungsbesteuerung nach § 34a EStG mit abschließender Bewertung. Schlussendlich beleuchtet Kahsnitz noch einen Gestaltungshinweis.

Investieren oder nicht investieren? Diese Frage stellt sich für viele Unternehmer derzeit gar nicht, mussten sie ihre Investitionspläne für 2020 und 2021 infolge der Corona-Krise doch erst einmal zurückstellen. Auch in Berlin hat man diese Problematik erkannt und mit dem Körperschaftsteuermodernisierungsgesetz den 2021 regulär auslaufenden dreijährigen sowie den bereits mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz auf vier Jahre verlängerten Investitionszeitraum für Investitionsabzugsbeträge i. S. des § 7g EStG um ein weiteres Jahr auf vier bzw. fünf Jahre ausgeweitet. Für 2017 bzw. 2018 gebildete Investitionsabzugsbeträge bleibt nunmehr bis einschließlich 2022 Zeit. Neben dieser „Atempause“ hat zuvor aber schon das Jahressteuergesetz 2020 umfassende Änderungen für die Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags gebracht und auch die neuere Rechtsprechung hat Auswirkungen auf die Beratungspraxis. Anlass für Meinert/Heeke, diese aktuellen Änderungen in einem Praxisleitfaden auf einmal näher einzuordnen.

Umsatzsteuerfrei oder nicht umsatzsteuerfrei? Diese Frage stellt sich neuerdings bei Bevorratungslieferungen für die Seeschifffahrt und die in Bordshops angebotenen Waren. War es bislang ohne Bedeutung, ob diese Waren tatsächlich bzw. überhaupt an Bord ge- oder verbraucht bzw. ob sie vom Kunden nach dem Ende der Reise mit an Land genommen werden, hat sich dies zum geändert. Grambeck kritisiert auf die neue Sichtweise des BMF.

Beste Grüße

Reinhild Foitzik

Fundstelle(n):
NWB 2021 Seite 2081
LAAAH-84125