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OFD Saarbrücken - S 4632 – 5 – St 262

GrEStG Arbeitsabläufe nach der Übernahme der bayerischen Verfahren und Vordruck „Grunderwerbsteuerbescheid”

Ein maschinelles Verfahren zur Festsetzung der Grunderwerbsteuer steht z. Zt. nicht zur Verfügung. Die Grunderwerbsteuerfestsetzung ist deshalb auch weiterhin personell durchzuführen. Gleichwohl setzt die Übernahme der bayerischen Verfahren eine Änderung der bisherigen Arbeitsabläufe zwingend voraus. Darüber hinaus sind die Vordrucke diesen Verfahren anzupassen.

Als Anlage übersendet die OFD ein Muster des überarbeiteten Vordrucks D 133 „Grunderwerbsteuerbescheid„. Die Anpassung anderer GrESt-Vordrucke (z.B. Bescheid über die gesonderte Feststellung der Besteuerungsgrundlagen) ist. z.Zt. nicht erforderlich. Der Vordruck, der wie bisher in Blockform aufgelegt wird, ist in Drucklegung und wird nach Fertigstellung an die Finanzämter in geschätzter Auflage ausgeliefert.

Der Vordruck berücksichtigt nachstehende Änderungen:

1. Steuernummer

die elfstellige Steuernummer, ist personell zu vergeben. Listen mit den entsprechenden Steuernummern hat die OFD den Finanzämtern mit Verfügung vom O 2200 A – 107 – St 142 übersandt.

Nach den weiteren Ausführungen in dieser Verfügung sind die Steuerbezirke alphabetisch aufzuteilen (Bezirksnummem 800 bis 803, Finanzamt Saarbrücken Mainzer Straße 8...

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OFD Saarbrücken v. 21.01.2000 - S 4632 – 5 – St 262

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