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Track 28 | Anschaffungsnahe Herstellungskosten: Entnahme als anschaffungsähnlicher Vorgang
Ob das bei anschaffungsnahen Herstellungskosten für den Beginn der Dreijahresfrist maßgebliche Tatbestandsmerkmal der Anschaffung auch auf Entnahmevorgänge Anwendung findet, ist erstaunlicherweise höchstrichterlich bislang noch nicht entschieden. Der Bundesfinanzhof bekommt jetzt die Gelegenheit dazu. Das FG Köln hat in erster Instanz eine Entnahme bei der gebotenen normspezifischen Auslegung als anschaffungsähnlichen Vorgang i. S. des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG angesehen.
Das nächste beim Bundesfinanzhof anhängige Verfahren betrifft die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Es geht konkret um anschaffungsnahe Herstellungskosten.
In § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG ist geregelt: Zu den Herstellungskosten eines Gebäudes gehören auch die Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung des Gebäudes durchgeführt werden, wenn die Aufwendungen ohne die Umsatzsteuer 15 % der Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigen. Zu diesen Aufwendungen gehören nicht die Aufwendungen für bestimmte Erweiterungen i. S. des Handelsgesetzbuches sowie Aufwendungen für Erhaltungsarbeiten, die jährlich üblicherweise anfallen.
Im Streitfall hatte ein Landwirt eine vermietete Wohnung zum...