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FG München 18.03.2021 10 K 1984/18

Steuerrecht | Überentnahmen nach § 4 Abs. 4a EStG bei doppelstöckiger Personengesellschaft

Die Beschränkung des Schuldzinsenabzugs durch § 4 Abs. 4a EStG sieht keine konzernbezogene, sondern eine betriebsbezogene Betrachtung vor. Daher können im Rahmen einer doppelstöckigen Personengesellschaft Überentnahmen bei der Untergesellschaft dadurch entstehen, dass die Obergesellschaft, die als Kommanditistin an der Untergesellschaft beteiligt ist, ihren Gewinnanteil an der Untergesellschaft entnimmt.

Nach dem FG München ist unbeachtlich, dass sich der entnommene Gewinnanteil nun im Betriebsvermögen der Obergesellschaft befindet und vorerst nicht für private Zwecke verwendet wird.

Im Streitfall war die MH-KG als alleinige Kommanditistin an der K-GmbH & Co. KG beteiligt. Die MH-KG entnahm ihren handelsrechtlichen Gewinnanteil. Dies führte zu einer Überentnahme bei der K-GmbH & Co...

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