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Verkauf von Gutscheinen für Freizeiterlebnisse über das Internet als steuerbare Leistung
Mit Urteil v. (5 K 1404/18) hatte das FG Münster zur Frage zu entscheiden, ob Erlöse aus dem Verkauf von Gutscheinen als Entgelt für eine steuerbare Leistung des Klägers der Umsatzbesteuerung unterliegen. Da die Entscheidung noch zur alten Rechtslage vor Einführung des § 3 Abs. 13 bis 15 UStG erging, musste das FG Münster sich einer Hilfe bedienen, um eine durch die EuGH-Rechtsprechung bedingte mögliche Doppelbesteuerung zu vermeiden. Aus diesem Grund liest sich die Entscheidung wohl auch so, als habe das Gericht die aktuell geltenden Grundsätze im Wege allgemeiner Prinzipien auf den vorliegenden Sachverhalt übertragen. Damit entfaltet die Entscheidung im Übrigen wohl auch Bedeutung für die derzeitige Rechtslage und bleibt aktuell.
I. Leitsätze (nicht amtlich)
1. Mit dem Betrieb eines Internetportals zum Erwerb von Erlebnisgutscheinen unter Bereitstellung einer Infrastruktur zur Buchung und Inanspruchnahme der angebotenen Erlebnisse wird eine steuerbare Leistung an die Gutscheinerwerber, die ein Entgelt für die erlangten Möglichkeiten und Rechte leisten, erbracht (hier: Es wurden nicht nur die Gutscheine ausgestellt, sondern auch weitere Prozesse wie die Übermitt...