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Arbeitshilfe Juli 2021

Einjährige steuerliche Nutzungsdauer bei Hard- und Software

Dipl.-Kfm. (FH) Udo Cremer, Aurich

Einleitung

Wird ein Wirtschaftsgut (WG) angeschafft oder hergestellt, können i. d. R. die gesamten Anschaffungs- oder Herstellungskosten im Jahr der Anschaffung oder Herstellung nicht sofort in voller Höhe gewinnmindernd geltend gemacht werden, sondern wirken sich erst durch eine Abschreibung in den Folgejahren auf den Gewinn aus.

1. Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Als Anschaffungskosten (AK) werden die Kosten bezeichnet, die aufgewendet werden, um ein WG von einem anderen zu erwerben, d. h. es aus der fremden in die eigene Verfügungsgewalt zu überführen (, BStBl 1966 III S. 672, NWB XAAAB-50008). Einkommensteuerrechtlich deckt sich die Definition der Anschaffungskosten mit denen des Handelsrechts (H 6.2 EStH „Anschaffungskosten” mit Verweis auf § 255 Abs. 1 HGB). Demzufolge sind AK die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können. Zu den AK gehören auch die Nebenkosten sowie die nachträglichen AK. Anschaffungspreisminderungen, die dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können, sind entsprechend abzusetzen (§ 255 Abs. 1 HGB).

Zur Ermittlung der Anschaffun...